OER, KI und Lizenzen – Teil 2

How to Lizen­zierung

Im zweiten Teil zum Thema „OER, KI und Lizenzen“ erklärt Fabian Rack, wie man KI-generierte Inhalte lizen­zieren kann, wenn man sie als Open Educa­tional Resources (OER) nutzen möchte. Er zeigt, dass reine KI-Inhalte in der Regel gemeinfrei sind und daher keine Lizenz brauchen. Um das kenntlich zu machen, empfehlen er die Verwendung der „Public Domain Mark“. Wenn Menschen KI-generierte Inhalte bearbeiten, erweitern oder mit eigenen Elementen anrei­chern, entsteht oft ein urheber­rechtlich geschützter Beitrag. In diesem Fall sollten sie das Material mit einer Creative-Commons-Lizenz (z. B. CC BY) versehen, um es als OER weiter­geben zu können.

Fabian verdeut­licht dies mit mehreren Beispielen – etwa mit Texten, Bildern, Musik oder Überset­zungen. Sobald der mensch­liche Anteil groß genug ist, können Urheber­rechte entstehen, die eine Lizen­zierung erfor­derlich machen. Bei ist es sinnvoll, CC0 zu nutzen, um maximale Offenheit zu gewähr­leisten. Außerdem erklärt er, wie man fremde OER in Prompts verwenden kann. Trans­parenz beim KI-Einsatz ist zwar nicht immer rechtlich vorge­schrieben, aber aus prakti­schen Gründen empfeh­lenswert.

Trans­pa­renz­hinweis: Der Text zum Video wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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Weitere Infos dazu gibt es hier:

Metadaten zum Video

Titel des Videos: OER, KI und Lizenzen – Teil 2
Unter­titel des Videos: How to Lizen­zierung
Link zum Download: 
Erstel­lungs­datum: April 2025
Erstel­lungsort: Hamburg
Schlag­worte: Generative KI, OER-Produktion, Lizenz­kon­flikte, Prompt­ge­staltung, Urheber­recht bei KI, OEP (Open Educa­tional Practices), KI in der Bildung
Lizenz­angabe: „OER, KI und Lizenzen – Teil 2“ von Agentur J&K – Jöran und Konsorten für die OERcamp Werkstatt 2025 | oercamp​.de | CC BY 4.0

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