How to Lizenzierung
Im zweiten Teil zum Thema „OER, KI und Lizenzen“ erklärt Fabian Rack, wie man KI-generierte Inhalte lizenzieren kann, wenn man sie als Open Educational Resources (OER) nutzen möchte. Er zeigt, dass reine KI-Inhalte in der Regel gemeinfrei sind und daher keine Lizenz brauchen. Um das kenntlich zu machen, empfehlen er die Verwendung der „Public Domain Mark“. Wenn Menschen KI-generierte Inhalte bearbeiten, erweitern oder mit eigenen Elementen anreichern, entsteht oft ein urheberrechtlich geschützter Beitrag. In diesem Fall sollten sie das Material mit einer Creative-Commons-Lizenz (z. B. CC BY) versehen, um es als OER weitergeben zu können.
Fabian verdeutlicht dies mit mehreren Beispielen – etwa mit Texten, Bildern, Musik oder Übersetzungen. Sobald der menschliche Anteil groß genug ist, können Urheberrechte entstehen, die eine Lizenzierung erforderlich machen. Bei ist es sinnvoll, CC0 zu nutzen, um maximale Offenheit zu gewährleisten. Außerdem erklärt er, wie man fremde OER in Prompts verwenden kann. Transparenz beim KI-Einsatz ist zwar nicht immer rechtlich vorgeschrieben, aber aus praktischen Gründen empfehlenswert.
Transparenzhinweis: Der Text zum Video wurde mit Hilfe von KI erstellt.
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Metadaten zum Video
Titel des Videos: OER, KI und Lizenzen – Teil 2
Untertitel des Videos: How to Lizenzierung
Link zum Download:
Erstellungsdatum: April 2025
Erstellungsort: Hamburg
Schlagworte: Generative KI, OER-Produktion, Lizenzkonflikte, Promptgestaltung, Urheberrecht bei KI, OEP (Open Educational Practices), KI in der Bildung
Lizenzangabe: „OER, KI und Lizenzen – Teil 2“ von Agentur J&K – Jöran und Konsorten für die OERcamp Werkstatt 2025 | oercamp.de | CC BY 4.0