Transparenz und Urheberrechte
Fabian Rack, unter anderem Anwalt bei iRights e.V., erklärt, wie man künstliche Intelligenz (KI) bei der Erstellung von Open Educational Resources (OER) nutzen kann und welche rechtlichen Aspekte dabei wichtig sind. Er zeigt, dass man KI-generierte Inhalte meist nicht kennzeichnen muss – außer in bestimmten Fällen wie wissenschaftlichen Arbeiten oder Deepfakes, wie es die EU-KI-Verordnung verlangt.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob KI-Anbieter*innen urheberrechtlich geschützte Inhalte für das Training ihrer Modelle verwenden dürfen. Während gesetzliche Ausnahmen wie Text- und Data-Mining das teilweise erlauben, fordern viele Urheber*innen mehr Kontrolle oder eine Vergütung.
Bei OER ist das KI-Training in der Regel erlaubt, solange die Lizenzbedingungen eingehalten werden. Die Diskussion um mögliche Einschränkungen steht jedoch im Spannungsverhältnis zum offenen Charakter von OER.
Laut Fabian sind KI-generierte Inhalte in der Regel gemeinfrei. Wenn Menschen diese Inhalte weiterentwickeln, kann daraus ein urheberrechtlich geschütztes Werk entstehen.
Das ist iRights.Law
iRights.Law ist eine Berliner Kanzlei, die auf Urheber-, Datenschutz- und Internetrecht spezialisiert ist – mit besonderem Fokus auf Bildung, Kultur und digitale Offenheit.
Transparenzhinweis: Der Text zum Video wurde mit Hilfe von KI erstellt.
Weiterführende Links
Weitere Infos dazu gibt es hier:
Metadaten zum Video
Titel des Videos: OER, Kl und Lizenzen – Teil 1
Untertitel des Videos: Transparenz und Urheberrechte
Link zum Download:
Erstellungsdatum: April 2025
Erstellungsort: Hamburg
Schlagworte: Künstliche Intelligenz, OER, Urheberrecht, Lizenzmodelle, KI-generierte Inhalte, Creative Commons, Bildungsmaterialien automatisieren
Lizenzangabe: „OER, KI und Lizenzen – Teil 1“ von Agentur J&K – Jöran und Konsorten für die OERcamp Werkstatt 2025 | oercamp.de | CC BY 4.0