OER, KI und Lizenzen – Teil 1

Trans­parenz und Urheber­rechte

Fabian Rack, unter anderem Anwalt bei iRights e.V., erklärt, wie man künst­liche Intel­ligenz (KI) bei der Erstellung von Open Educa­tional Resources (OER) nutzen kann und welche recht­lichen Aspekte dabei wichtig sind. Er zeigt, dass man KI-generierte Inhalte meist nicht kennzeichnen muss – außer in bestimmten Fällen wie wissen­schaft­lichen Arbeiten oder Deepfakes, wie es die EU-KI-Verordnung verlangt.

Ein Schwer­punkt liegt auf der Frage, ob KI-Anbieter*innen urheber­rechtlich geschützte Inhalte für das Training ihrer Modelle verwenden dürfen. Während gesetz­liche Ausnahmen wie Text- und Data-Mining das teilweise erlauben, fordern viele Urheber*innen mehr Kontrolle oder eine Vergütung.

Bei OER ist das KI-Training in der Regel erlaubt, solange die Lizenz­be­din­gungen einge­halten werden. Die Diskussion um mögliche Einschrän­kungen steht jedoch im Spannungs­ver­hältnis zum offenen Charakter von OER.

Laut Fabian sind KI-generierte Inhalte in der Regel gemeinfrei. Wenn Menschen diese Inhalte weiter­ent­wi­ckeln, kann daraus ein urheber­rechtlich geschütztes Werk entstehen.

Das ist iRights​.Law

iRights​.Law ist eine Berliner Kanzlei, die auf Urheber-, Daten­schutz- und Inter­net­recht spezia­li­siert ist – mit beson­derem Fokus auf Bildung, Kultur und digitale Offenheit.

Trans­pa­renz­hinweis: Der Text zum Video wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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Metadaten zum Video

Titel des Videos: OER, Kl und Lizenzen – Teil 1
Unter­titel des Videos: Trans­parenz und Urheber­rechte
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Erstel­lungs­datum: April 2025
Erstel­lungsort: Hamburg
Schlag­worte: Künst­liche Intel­ligenz, OER, Urheber­recht, Lizenz­mo­delle, KI-generierte Inhalte, Creative Commons, Bildungs­ma­te­rialien automa­ti­sieren
Lizenz­angabe: „OER, KI und Lizenzen – Teil 1“ von Agentur J&K – Jöran und Konsorten für die OERcamp Werkstatt 2025 | oercamp​.de | CC BY 4.0

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