OER-Expertise „Rechts­pro­bleme bei wieder­holter Nutzung frei lizen­zierter Inhalte“

Der OER-Fundus wächst und wächst und wächst – und damit nehmen auch die Möglich­keiten zur Weiter­nutzung und Überar­beitung zu. Inzwi­schen sehen wir die nächste Stufe: Überar­bei­tungen von vorab bereits überar­bei­teten Materialien. Was muss man bei solchen „Ketten­li­zen­zie­rungen“ beachten, wenn ein Material in die dritte und vierte und fünfte Generation übergeht?

Das OERcamp hat 2017 eine juris­tische Expertise beauf­tragt, deren Ergeb­nisse wir hier veröf­fent­lichen. 

OER-Expertise von Paul Klimpel

Aus den Förder­mitteln für 2017* hat der Verein ZLL21 e.V., Träger der OERcamps, Dr. Paul Klimpel beauf­tragt. Das Ergebnis: „Und Wieder, und wieder, und wieder … Rechts­pro­bleme bei wieder­holter Nutzung frei lizen­zierter Inhalte“ Dr. Paul Klimpel, iRights​.law | Juni 2017 (pdf). Der Text steht unter der Lizenz CC BY 4.0.

„Erstaunlich schwierig und kompli­ziert“

Im Fazit schreibt Paul Kimpel:

„Angesichts der ausdrücklichen Intention, durch freie Lizenzen die Wieder­ver­wend­barkeit von Inhalten zu fördern, ist es in der Praxis erstaunlich schwierig und kompli­ziert, dies in einer Weise zu tun, die rechtlich korrekt ist. Die Vielfalt an unter­schied­lichen freien Lizenzen erschwert die Wieder­ver­wendung von Inhalten, zumal die sogenannten Copyleft-Bestim­mungen oft nicht mitein­ander kompa­tibel sind. Gleichwohl gibt es zur Verwendung freier Lizenzen derzeit keine sinnvolle Alter­native.“ (Hervor­hebung durch oercamp​.de)


* Die OERcamps 2017 werden vom Bundes­mi­nis­terium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

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